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Digital Services Act

Inhalte melden

Mit diesem elektronischen Melde- und Abhilfeverfahren nach Artikel 16 DSA können Sie konkrete Inhalte melden, die Sie für rechtswidrig halten. Wir bearbeiten vollständige Meldungen zeitnah, sorgfältig, objektiv und frei von Willkür.

Eine Angabe pro Zeile, höchstens 20. Gibt es eine URL, geben Sie die vollständige http(s)-URL an. Gibt es keine — etwa bei einem laufenden Stream — beschreiben Sie die Fundstelle so genau wie möglich: Kanal- oder Kontoname, Zielplattform, Sendungstitel. Zeitangaben gehören ins Begründungsfeld.

Erläutern Sie konkret, warum der Inhalt nach EU-Recht oder deutschem Recht rechtswidrig sein soll.

Wie wir die hier eingegebenen Daten verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.